Hinweispflicht gemäß Batteriegesetz
Hinweispflicht gemäß Batteriegesetz (§ 18 BattG)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können die von uns erworbenen Batterien und Akkus nach Gebrauch in unserer Verkaufsstelle (Tradict GmbH, Kastenseestr. 20 in 81547 München) einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort unentgeltlich zurückgeben.
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, welche die gesetzlichen Grenzwerte nach § 17 Abs. 3 BattG überschreiten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol des jeweiligen Schadstoffes (z.B. "Cd" für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber) gekennzeichnet.
Eine entsprechende Kennzeichnung muss vom Hersteller vorgenommen werden, wenn folgende Grenzwerte überschritten werden:
· Hg = Quecksilber > 0,0005 Masseprozent
· Cd = Cadmium > 0,002 Masseprozent
· Pb = Blei > 0,004 Masseprozent

